Leitsätze:
1. Das Vertragsgesetz DDR ist auch auf Vertragsbeziehungen der Gemeinden anwendbar, die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255) konstituiert worden sind. (amtlicher Leitsatz)
2. Die jetzigen Gemeinden im Beitrittsgebiet sind weder mit den früheren Räten der Gemeinden identisch noch deren Gesamtrechtsnachfolger. (amtlicher Leitsatz)
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