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Diese Entscheidung

Beteiligtenfähigkeit einer eingemeindeten ehemaligen Gemeinde

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.03.2016 - Az.: 1 S 1218/15

Leitsätze:
Eine untergegangene Gemeinde ist für einen Prozess, in dem sie Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag geltend macht, durch den sie in einer anderen Gemeinde aufgegangen ist, als fortbestehend und damit als beteiligungsfähig im Sinne des § 61 Nr. 1 VwGO anzusehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 29.03.1979 - I 1367/78 - DÖV 1979, 605). (amtlicher Leitsatz)

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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160001237&psml=bsbawueprod.psml&max=true