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Diese Entscheidung

Wegfall eines öffentlichen Fußweges, wenn Pfad nur noch zu erahnen?

VG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2016 - Az.: 7 K 3953/15

Leitsätze:
Im Hinblick auf einen bloßen Fußweg, der im Wesentlichen durch das Nutzerverhalten der Passanten in der Natur erkennbar wird, ist angesichts des Grundsatzes, dass der Wegfall einer öffentlichen Straße eine förmliche Einziehung im Sinne von § 7 StrG voraussetzt, und angesichts der engen Grenzen des § 5 Abs. 7 Satz 1 StrG für einen dem tatsächlichen Wegeverlauf angepassten Erhalt des Rechtsobjekts, auch dann, wenn auf dem Wegegrundstück ein Pfad nur noch zu erahnen ist, der dort dem Fußgängerverkehr gewidmete öffentliche Weg jedenfalls dann nicht ohne weiteres weggefallen, wenn der tatsächlich üblicherweise benutzte Weg nur unwesentlich vom hierzu katastermäßig vorgesehenen Wegegrundstück entfernt ist. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160003650&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all