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Diese Entscheidung

Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.02.2016 - Az.: 1 L 410/15

Leitsätze:
1. Eine Satzungsregelung, die dritte und weitere Wohnungen eines Inhabers im Gemeindegebiet von der Zweitwohnungssteuer ausnimmt, ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Satzungsgeber darf bestimmen, dass die Kurgäste und Feriengäste nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, wenn sie nur für die übliche Urlaubsdauer eine Unterkunft anmieten. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&doc.id=MWRE160001492&st=ent