Leitsätze:
Eine Änderung der Veröffentlichungsform der Verbandssatzung eines Zweckverbandes wird mit ihrer Veröffentlichung in der Form des bisher gültigen Bekanntmachungsrecht wirksam. Die Veröffentlichung in der von ihr selbst bestimmten Form reicht dafür nicht aus. (amtlicher Leitsatz)
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