Leitsätze:
Die Entscheidung des Gemeinderats, ein Mitglied gemäß § 36 Abs. 3 S. GemO 2 wegen wiederholter grober Ungebühr oder wiederholter Verstöße gegen die Ordnung für zukünftige Sitzungen von der Teilnahme auszuschließen, ist kein Verwaltungsakt. (amtlicher Leitsatz)
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