Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Diese Entscheidung

Aufstellen eines Fahrradständers für Kunden als Gemeingebrauch an Bürgersteig

OVG Lüneburg, Urteil vom 04.12.1962 - Az.: I A 93/62

Leitsätze:
Ein Straßenanlieger, der für seine Kunden einen Fahrradständer auf dem Bürgersteig anbringt, hält sich damit im Rahmen des sog. gesteigerten Gemeingebrauchs. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien: