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Diese Entscheidung

Unwirksamkeit eines Satzungsbeschlusses wegen fehlender öffentlicher Bekanntmachung der Tagesordnung

OVG Saarland, Beschluss vom 12.01.2018 - Az.: 1 C 356/16

Leitsätze:
Ein gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 KSVG beachtlicher Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Satz 2 KSVG, wonach Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats öffentlich bekanntzumachen sind, führt zur Unwirksamkeit der in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Satzung. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5824