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Diese Entscheidung

Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und Alkoholwerbung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.08.1992 - Az.: 10 S 816/91

Leitsätze:
1. Ein zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen abgeschlossener Werbenutzungsvertrag über die werbemäßige Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze beinhaltet die Erteilung der generalisierbaren Teile der erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse und ist deshalb ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ("Sondernutzungsvertrag"). (amtlicher Leitsatz)

2. Die Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Werbenutzungsvertrages durch die beteiligte Gemeinde zu dem Zweck, auf ihrem Gebiet ein über die bundesrechtlich angeordneten Beschränkungen hinausgehendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke durchzusetzen, ist wegen Verstoßes gegen Art 28 Abs 2 S 1 GG unwirksam. (amtlicher Leitsatz)

Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE112489200&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all