Leitsätze:
Das Fernmeldeleitungsrecht der Post nach § 1 TWG umfaßt auch die Verlegung von Breitbandkabeln. (amtlicher Leitsatz)
Der Zustimmung der betroffenen Gemeinde zur Verkabelung bedarf es nicht. Die Gemeinde ist aber gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 TWG am fernmelderechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beteiligen und kann verlangen, daß ihre sich auf das Selbstverwaltungsrecht stützenden Interessen mitberücksichtigt werden. (amtlicher Leitsatz)
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