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Diese Entscheidung

Anforderungen an die Veröffentlichung von Satzungen

OVG Lüneburg, Urteil vom 07.09.1966 - Az.: III OVG A 70/66

Leitsätze:
1. Die Genehmigung einer Hauptsatzung ist ein Akt der Mitwirkung der Aufsichtsbehörde, der allgemein die Rechts. und Zweckmäßigkeitsprüfung umfasst. Sie ist nicht Teil der Hauptsatzung selbst. Daher ist eine Mitveröffentlichung der Genehmigung nicht zwingend. (amtlicher Leitsatz)

2. Sieht eine Veröffentlichungs- oder Hauptsatzung die Veröfffentlichung von Satzungen oder sonstigen amtlichen Bekanntmachungen in mehreren Tageszeitungen vor, dann ist die Veröffentlichung in allen aufgeführten Tageszeitungen vorzunehmen. Wird eine in einer Veröffentlichungs- oder Hauptsatzung aufgeführte Tageszeitung nicht berücksichtigt, liegt keine ordnungsgemäße Veröffentlichung vor. (amtlicher Leitsatz)

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