Leitsätze:
Ein Sondereigentum an Bäumen, die auf dem Grund und Boden öffentlicher Wege standen, war weder dem Privat- noch dem Wegerecht bekannt, das vor 1900 in dem Gebiet von Groß-Kollmar (Schleswig-Holstein) galt. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: