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Diese Entscheidung

Keine Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers gegenüber Inhaber eines gefährlichen Grabmals

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.1968 - Az.: 10 U 171/67

Leitsätze:
Die Gemeinde als Trägerin eines Friedhofs trifft keine Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Inhaber einer Grabstelle hinsichtlich der Gefahren, die von dem auf dieser Grabstelle aufgestellten Grabmal ausgehen. (amtlicher Leitsatz)

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