Leitsätze:Der Vorsitzende eines Ratsausschusses darf gegenüber Dritten - Nichtausschussmitgliedern - das Hausrecht ausüben. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/15_A_272_19_Beschluss_20200228.html