Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Diese Entscheidung

Befangenes Ratsmitglied muss sich in den Zuhörerraum begeben

OVG Koblenz, Urteil vom 03.11.1981 - Az.: 10 C 10/81

Leitsätze:
Ist ein Gemeinderatsmitglied wegen Befangenheit von der Mitwirkung an Beratungen ausgeschlossen, so hat es sich für die Zeit dieser Beratungen mindestens in den Zuhörerraum zu begeben. Das bloße Abrücken eines Stuhls oder Zur-Seite-Rücken auf einer Sitzbank genügt nicht. Wird dies nicht beachtet, so ist eine gleichwohl beschlossene Satzung nichtig. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien: