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Diese Entscheidung

Parallele Bekanntmachung von Ortsrecht durch Anschlag und in einer Zeitung

OVG Münster, Urteil vom 27.09.1961 - Az.: III A 754/59

Leitsätze:
1. Schreibt die Hauptsatzung einer Gemeinde vor, dass Gemeindesatzungen sowohl durch Aushang an einer Anschlagtafel als auch in einer Zeitung bekanntzumachen sind, so ist es unschädlich, wenn für den Aushang keine bestimmte Dauer festgelegt ist. Der Aushang muss dann für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Dauer erfolgen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Fehlt zudem eine Bestimmung über das Inkrafttreten einer so in paralleler Weise bekanntgemachten Satzung, so ist sie bis zum Erreichen der angemessenen Dauer für den Aushang schwebend ungültig und tritt sodann rückwirkend zum Tag nach der Zeitungsveröffentlichung in Kraft. (Leitsatz des Herausgebers)

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