Leitsätze:
Ist für die Verkündung einer Satzung durch Aushang vorgeschrieben, dass Beginn und Ende des Aushangs "auf der Veröffentlichung zu vermerken" sind, so genügt es nicht, den Vermerk auf einer die eigentliche Satzung begleitenden "Bekanntmachung" anzubringen. (Leitsatz des Herausgebers)
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