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Diese Entscheidung

Korrekte Anbringung eines Vermerks über den Aushang einer Satzung

OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1961 - Az.: I A 126/60

Leitsätze:
Ist für die Verkündung einer Satzung durch Aushang vorgeschrieben, dass Beginn und Ende des Aushangs "auf der Veröffentlichung zu vermerken" sind, so genügt es nicht, den Vermerk auf einer die eigentliche Satzung begleitenden "Bekanntmachung" anzubringen. (Leitsatz des Herausgebers)

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