Leitsätze:
Ein Planfeststellungsbeschluss zur Einrichtung einer automatisierten Schranken- und Lichtzeichenanlage als Ersatz für handbediente Bahnschranken greift nicht deshalb in Rechte einer Gemeinde ein, weil die Maßnahme den Abbau von Bahnpersonal erleichtert und damit künftige Fahplan- und Kundendienstverschlechterungen wahrscheinlicher macht. (Leitsatz des Herausgebers)
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