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Diese Entscheidung

Schäden durch Kanalisationsarbeiten

BGH, Urteil vom 06.11.1964 - Az.: VI ZR 24/63

Leitsätze:
Führen Arbeiten an einer öffentlichen Kanalisation ungewollt zu Schäden an einem anliegenden Gebäude, so liegt darin ein enteignungsgleicher Eingriff. (Leitsatz des Herausgebers)

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