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Diese Entscheidung

Anfechtung eines Mandatsverzichts

VGH Kassel, Urteil vom 16.08.1983 - Az.: II OE 67/82

Leitsätze:
1. Ein Gemeindevertreter kann eine Erklärung, mit der er auf sein Mandat verzichtet, wegen Täuschung oder Drohung, nicht aber wegen Irrtums anfechten. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine zur Anfechtung berechtigende Drohung liegt nicht schon darin, dass Fraktionskollegen und Parteifreunde ihn wegen seines Abstimmungsverhaltens nachdrücklich zum Mandatsverzicht auffordern. (Leitsatz des Herausgebers)

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