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Diese Entscheidung

Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.2009 - Az.: 2 S 952/08

Leitsätze:
1. Einem niedergelassenen Facharzt für Chirurgie erwachsen wirtschaftliche Vorteile aus dem Fremdenverkehr, weil dieser ihm die Möglichkeit gibt, im Fremdenverkehr tätige Personen und in gewissem Umfang auch Urlauber zu behandeln und daraus, dass die Entscheidung von Patienten aus dem Umland, ihn als Arzt auszuwählen teilweise auch durch die Möglichkeit mitbestimmt ist, am Ort Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde zu nutzen. Dies rechtfertigt es, ihn zu einem Fremdenverkehrsbeitrag heranzuziehen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es ist nicht gerechtfertigt, für Fachärzte einen annähernd doppelt so großen Vorteilssatz anzunehmen wie für Allgemeinmediziner. (Leitsatz des Herausgebers)

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