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Diese Entscheidung

Festsetzung des Eigenanteils der Gemeinde an Erschließungskosten für Anbaustraßen

VG Stuttgart, Beschluss vom 15.12.2008 - Az.: 2 K 2794/08

Leitsätze:
1. § 23 Abs. 1 KAG BW ermächtigt die Gemeinden nicht, ihren Eigenanteil an Erschließungskosten ohne nähere Abwägung und Begründung auf einen Mindestwert von 5 % festzusetzen. Vielmehr haben sie eine auf das gesamte Gemeindegebiet bezogene Abwägungsentscheidung zu treffen, in welchem Umfang die Erschließßungsanlagen voraussichtlich durch die Allgemeinheit einerseits und durch die Beitragsschuldner andererseits in Anspruch genommen werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine durchgängige Festsetzung des Eigenanteils der Gemeinde an den Kosten für Anbaustraßen auf 5 % ist nicht zu beanstanden, wenn die Entscheidung des Gemeinderats auf der zutreffenden Feststellung beruht, dass alle Durchgangsstraßen entweder nicht in ihrer Baulast stehen oder nicht mehr für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Frage kommen und kein Bau weiterer gemeindlicher Durchgangsstraßen geplant ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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