Leitsätze:
Der Umstand, dass in einem Kleinstbetrieb nur sehr geringe Abfallmengen anfallen, die vom Inhaber über die ohnehin vorhandene Hausmülltonne entsorgt werden, gebietet es nicht, eine mengen- und behälterunabhängig erhobene Grundgebühr für die Abfallentsorgung von etwa 90 Euro jährlich aus Billigkeitsgründen zu erlassen. (Leitsatz des Herausgebers)
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