Feststellung von Baufluchten nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Verwaltungsakt
VGH Stuttgart, Urteil vom 10.09.1957 - Az.: 3 K 161/56
Leitsätze: Ein Bebauungsplan nach dem Badischen Ortsstraßengesetz ist, jedenfalls soweit er die Feststellung von Baufluchten enthält, ein Verwaltungsakt. (Leitsatz des Herausgebers)