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Diese Entscheidung

Kündigung einer Zweckvereinbarung über Schulkosten

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.06.1992 - Az.: 2 A 12272/91

Leitsätze:
Eine Zweckvereinbarung, durch die sich eine Gemeinde verpflichtet, sich an den Kosten für von einer anderen Gemeinde getragene Schule zu beteiligen, ist nicht ohne weiteres deshalb kündbar, weil beide Gemeinden beim Abschluss der Vereinbarung irrtümlich angenommen haben, zu einem solchen Abschluss verpflichtet zu sein. Einer Gemeinde, der bekannt war, dass die Frage der Verpflichtung zumindest umstritten war, ist in der Regel zuzumuten, an der Vereinbarung festzuhalten. (Leitsatz des Herausgebers)

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