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Diese Entscheidung

Begriff der politischen Partei im Kommunalwahlrecht

BVerwG, Urteil vom 20.12.1957 - Az.: VIi C 73.57

Leitsätze:
1. Der Begriff der politischen Partei ist, auch wenn er in Landesgesetzen verwandt wird, ein bundesrechtlicher Begriff, der der Nachprüfung im Revisionsverfahren unterliegt. (amtlicher Leitsatz)

2. Ob eine Vereinigung als politische Partei anzusehen ist, richtet sich in erster Linie nach ihrem Programm, ihrer Satzung und der Dauer, der Art und dem Umfang ihrer Organisation. (amtlicher Leitsatz)

3. Durch die Nichtbeteiligung an einer Landtagswahl verliert insbesondere eine erst seit kurzer Zeit bestehende Partei nicht den Charakter als solche. (amtlicher Leitsatz)

4. Rathausparteien, d.h. politische Vereinigungen, deren Tätigkeit sich auf die Gemeinden beschränkt, sind keine politischen Parteien im Sinne des Grundgesetzes. (amtlicher Leitsatz)

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