Leitsätze:
Ein weltliches Sterbegeläut durch die Gemeinde verletzt die Rechte der Kirche nicht, wenn und soweit die Gemeinde damit an einer seit Jahrzehnten bestehenden Übung festhält. (amtlicher Leitsatz)
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Hinweis: Der amtliche Leitsatz gibt die Erwägungen des Gerichts nur unvollständig wieder.