Leitsätze:
Die Gemeinde kann in einer Selbstverwaltungsangelegenheit eine sie belastende Verfügung der Aufsichtsbehörde auch dann im Verwaltungsrechtswege anfechten, wenn dieselbe in einem förmlichen Verwaltungsverfahren in der Form einer Widerspruchsentscheidung gegen eine Entscheidung der Gemeinde ergangen ist. (amtlicher Leitsatz)
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