Leitsätze:
Die aus Eigenkapital und Jahresertrag errechnete Schankerlaubnissteuer kann bei Bars und Kabaretts ohne Verstoß gegen die Art. 3 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vervierfacht werden. (amtlicher Leitsatz)
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