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Diese Entscheidung

Zuwendungen der Gemeinde an Ratsgruppen

OVG Münster, Urteil vom 18.06.2002 - Az.: 15 A 1958/01

Leitsätze:
1. Die kommunale Finanz- und Organisationshoheit bietet eine Rechtsgrundlage für einen Ratsbeschluss, nach dem Ratsgruppen ohne Fraktionsstatus Haushaltsmittel für die Durchführung der Ratsarbeit gewährt werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine gesetzliche Regelung, die die kommunale Finanz- und Organisationshoheit hinsichtlich der Gewährung solcher Zuwendungen einschränken würde, existiert nicht. Insbesondere enthält § 56 Abs. 1 GO NRW nur ein Gebot, den Fraktionen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, nicht aber ein Verbot, andere Ratsgruppen ähnlich zu behandeln. (Leitsatz des Herausgebers)

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