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Diese Entscheidung

Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.05.1991 - Az.: 2 L 118/91

Leitsätze:
1. Wird eine Steuer auf das Innehaben einer Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf erhoben, so ist der Steuertatbestand bereits dann erfüllt, wenn der Inhaber der Wohnung sich objektiv die Möglichkeit offen hält, sie selbst zu nutzen oder durch Angehörige nutzen zu lassen. Eine entgegenstehende Absicht des Inhabers ändert daran nichts. (Leitsatz des Herausgebers)

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