Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Diese Entscheidung

Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 - Az.: 7 C 42.72

Leitsätze:
1. Bundesrecht steht einer Erlaubnispflicht für das Aufstellen von Werbeträgern für die Wahlpropaganda auf öffentlichem Straßenland nicht entgegen. Bundesverfassungsrecht begrenzt aber für solche Fälle das Ermessen, das der zuständigen Gemeindebehörde bei der Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zusteht, und gibt für den Regelfall einen Anspruch darauf, in - nach Umfang und Aufstellungsort - angemessener Weise eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen; bei der Beurteilung der Frage, in welcher Weise dieser Anspruch zu erfüllen ist, - durch grundsätzliche Freigabe der Straßen für freies Plakatieren, durch Auswahl und Zuweisung bestimmter Aufstellplätze an die einzelnen Parteien oder durch Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen -, sind die Gemeinden durch Bundesrecht nicht gebunden. (amtlicher Leitsatz)

2. Wenn die Gemeindebehörde eine bestimmte Zahl von Stellplätzen als geeignet für die Wahlsichtwerbung aussucht und den Parteien auf Antrag zuteilt, so ist § 5 PartG mit dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit anwendbar. Die Heranziehung des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit darf jedoch auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlpropaganda nicht ausschließen; deswegen muss grundsätzlich für jede Partei ein Sockel von fünf vom Hundert der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen und darf die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten, die für die kleinste Partei bereitstehen. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien: