Leitsätze:
Es verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 GG, die Verteilung politischer Flugblätter deshalb zu verbieten, weil der Veranstalter vorher keine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt hat, die das Berliner Stadtreinigungsgesetz im Interesse der Sauberkeit der Straßen vorschreibt. (amtlicher Leitsatz)
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