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Diese Entscheidung

Gemeinden müssen keine Einrichtungen für Parteiveranstaltungen bereitstellen

VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2009 - Az.: 8 K 2196/09

Leitsätze:
Eine Gemeinde ist regelmäßig nicht verpflichtet, überhaupt Einrichtungen für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Eine solche Pflicht kommt allenfalls dann in Betracht, wenn eine Partei ansonsten überhaupt keine angemessene Wahlwerbung im Gemeindegebiet betreiben könnte. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11945