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Diese Entscheidung

Kein automatischer Verlust der Trägerschaft einer Stadtsparkasse bei Einkreisung

VerfG Brandenburg, Urteil vom 19.05.1994 - Az.: VfGBbg 9/93

Leitsätze:
Auch unter der Geltung eines Sparkassengesetzes, das nur Kreise und kreisfreie Städte als Träger einer Sparkasse vorsieht, ist der bloße Verlust der Kreisfreiheit einer Stadt kein hinreichender Grund, ihr auch die Trägerschaft der bisher von ihr unterhaltenen Stadtsparkasse zu entziehen. Dazu bedarf es einer eigenständigen Darlegung, warum mit der Gebietsreform auch die Leistungsfähigkeit der Stadt als Träger einer Sparkasse fortfällt. (Leitsatz des Herausgebers)

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