Leitsätze:
Ein Anspruch eines einzelnen Ratsmitglied auf Vertagung eines Beratungsgegenstandes wegen unzureichender Vorbereitung der Beratung durch den Bürgermeister besteht allenfalls in Fällen offensichtlich unzureichender Vorbereitung oder wenn das Ratsmitglied dem kollusiven Zusammenwirken von Ratsmehrheit und Bürgermeister entgegentritt. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2009/4_K_424_09urteil20090715.html