Leitsätze:
Wer einem Gemeinderat angehört, steht nicht schon deshalb "im politischen Leben des Volkes" im Sinne von § 187a StGB. (Leitsatz des Herausgebers)
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Hinweis: heute § 188 StGB
http://www.schiedsstellen.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/1983/Heft02/1983_02_S_17-20.pdf