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Diese Entscheidung

Anwohnerklage gegen Straßenlampe

VGH Kassel, Urteil vom 26.04.1988 - Az.: 11 UE 468/85

Leitsätze:
1. Der Anspruch auf Versetzung einer von der Gemeinde aufgestellten Straßenlampe ist vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein Anwohner hat die von einer Straßenlampe üblicherweise ausgehenden Beeinträchtigungen (Lichteinfall, Verunreinigung durch Insekten) zu dulden, sofern nicht besondere Umstände vorliegen. (amtlicher Leitsatz)

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