Leitsätze:
Ragen aus einem Gehweg 7 bis 8 cm hohe Metallbolzen heraus, die selbst nur schwer erkennbar sind, so genügt es zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nicht, die Gefahrenstelle durch weiß angestrichene Holzleisten kenntlich zu machen, über die die Bolzen noch deutlich hinausragen. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: