Leitsätze:
Ein wahlberechtigter Bürger ist hinsichtlich eines Ratsbeschlusses, mit dem die Kommunalwahl für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet wird, nicht klagebefugt. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2010/15_K_86_10gerichtsbescheid20100302.html