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Diese Entscheidung

Nachträgliche zeitliche Beschränkung von Erbbegräbnissen

OVG Koblenz, Urteil vom 09.09.1954 - Az.: 1 A 13/54

Leitsätze:
1. Die Gemeinde ist kraft ihrer Anstaltsgewalt befugt, Art und Weise der Benutzung des Friedhofs zu regeln. (amtlicher Leitsatz)

2. Nutzungsrechte am Friedhof gewähren keinen Rechtsanspruch auf unverminderten Fortbestand, sondern können grundsätzlich einer neuen, abweichenden ortsgesetzlichen Regelung unterworfen werden. Dabei müssen aber die Grenzen eingehalten werden, die sich aus dem Gesetz oder aus dem Anstaltszweck ergeben. (amtlicher Leitsatz)

3. In diesem Rahmen können Erbbegräbnisse von unbestimmter Dauer durch eine spätere Friedhofsordnung zeitlich beschränkt werden. (amtlicher Leitsatz)

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