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Diese Entscheidung

Befreiung von der Kurbeitragspflicht wegen Aufenthalt zu Ausbildungszwecken

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 - Az.: 6 C 11283/09

Leitsätze:
Der Gleichheitsgrundsatz verbietet es, von einer Kurbeitragspflicht solche Gäste auszunehmen, die sich zu privaten, d.h. nicht beruflich veranlassten, Unterrichts- oder Ausbildungszwecken in einer Gemeinde aufhalten. § 12 Abs. 2 Satz 4 KAG RLP ist daher verfassungskonform dahin auszulegen, dass mit "Unterrichts- und Ausbildungszwecken" nur beruflich veranlasste gemeint sind. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={6D5D1216-E141-47E5-ADFF-FC5B62BE27F6}