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Diese Entscheidung

Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

BGH, Urteil vom 20.06.1952 - Az.: V ZR 34/51

Leitsätze:
1. Auch Gemeinden können aus Verschulden bei Vertragsschluss schadenersatzpflichtig werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Haftung setzt zwar voraus, dass der für die Gemeinde Verhandelnde hierzu bevollmächtigt war, nicht aber, dass er Abschlussvollmacht hatte oder dass die Verhandlungsvollmacht in der Form des § 37 Abs. 2 rev. DGO erteilt worden war. (amtlicher Leitsatz)

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