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Diese Entscheidung

Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in Vergabeverfahren zulässig

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - Az.: 15 Verg 4/10

Leitsätze:
1. Dass ein Landkreis im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen externen Berater hinzuzieht, der auch bei einem Aufklärungsgespräch anwesend ist, stellt kein Indiz dafür dar, dass der Kreis nicht eigenverantwortlich über die Vergabe entschieden habe. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine Beschlussvorlage an den Kreistag kann einen Vergabevermerk darstellen. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Es verstößt nicht gegen das vergaberechtliche Vertraulichkeitsgebot, wenn der Landkreis vor dem Beschluss des Kreistags eine Beschlussvorlage veröffentlicht, die den bisherigen Dienstleister, die bisherigen Kosten, Einzelheiten zu in der laufenden Ausschreibung vorgesehenen Leistungen, die Anzahl der abgegebenen Gebote, den Namen des Bieters, an den vergeben werden soll, und die Höhe des entsprechenden Gebots nennt. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100066035&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all