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Diese Entscheidung

Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

BGH, Urteil vom 10.05.2001 - Az.: III ZR 111/99

Leitsätze:
1. Ist eine im Privatrechtsverkehr namens der Gemeinde abgegebene Verpflichtungserklärung des Bürgermeisters für die Gemeinde nur deshalb nicht bindend, weil sie der Bürgermeister entgegen der kommunalrechtlichen Bestimmung (hier: § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung von Baden-Württemberg) nicht unterzeichnet hat, kann er von dem betroffenen Adressaten der Verpflichtungserklärung nicht als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Zur Anwendung des § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB bei Vertragsverhandlungen mit dem Bürgermeister einer Gemeinde. (amtlicher Leitsatz)

3. Zur persönlichen Haftung des Bürgermeisters nach § 839 BGB und zum Inhalt seiner Schadensersatzpflicht in einem solchen Fall. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw01_2626.htm