Leitsätze:
1. Gewährt eine Stadt den Fraktionen Unkostenbeiträge für Geschäftsbedürfnisse auch im Hinblick auf die Mitwirkung in den Ausschüssen, so darf sie kleinere Gruppen, die ebenfalls in den Ausschüssen vertreten sind, von der Zuschussgewährung nicht grundsätzlich ausschließen. (amtlicher Leitsatz)
2. Bei einem Stadtrat mit 40 Mitgliedern ist die Festsetzung einer Fraktionsmindeststärke auf vier Mitglieder nicht grundsätzlich unzulässig. (amtlicher Leitsatz)
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