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Diese Entscheidung

Irreführender Hinweis auf § 47 Abs. 2a VwGO in Bebauungsplanverfahren

VGH Mannheim, Urteil vom 20.09.2010 - Az.: 8 S 2801/08

Leitsätze:
1. Ein Normenkontrollantrag ist nicht nach § 47 Abs. 2a VwGO unzulässig, wenn der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erteilte Hinweis auf die in dieser Vorschrift angeordnete Rechtsfolge unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, weil er geeignet ist, einen Irrtum über diese Rechtsfolge zu bewirken. Das ist der Fall, wenn der Hinweis lautet: "Ein Antrag nach § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, sofern dies mit Einwendungen geschieht, die im Rahmen der Auslegung fristgerecht hätten geltend gemacht werden können." (amtlicher Leitsatz)

2. Ein ordnungsgemäßer Hinweis im Sinne des § 47 Abs. 2a VwGO liegt nicht allein deswegen vor, weil in dem Text des Hinweises die Vorschrift des § 47 VwGO genannt wird. (amtlicher Leitsatz)

3. Der Begriff der "Stellungnahme" in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist weit auszulegen und umfasst auch ein von einem Ingenieurbüro vorgelegtes Entwässerungskonzept. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE100003459&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all