Leitsätze:
1. Auch juristische Personen können vor dem Hessischen Staatsgerichtshof als Beistand zugelassen werden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Der Hessische Städtetag ist in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und besonders zu Fragen des Konnexitätsprinzips als besonders sachkompetent anzusehen, so dass seine Zulassung als Beistand sachgerecht ist. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: