Leitsätze:
Eine Zweitwohnungssteuer, die - außer für Zweitwohnungen - auch für Campingwagen und Wohnwagen erhoben wird, ist eine "örtliche Aufwandsteuer", die keiner bundesgesetzlich geregelten Steuer, insbesondere nicht der Kraftfahrzeugsteuer, gleichartig ist. (amtlicher Leitsatz)
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