Leitsätze:
1. Die Hamburger Bezirksversammlungen und deren Ausschüsse sind Organe der Exekutive, nicht der Legislative. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Nimmt der Hauptausschuss einer Bezirksversammlung seine Eilkompetenz nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BezVG 1997 für sich in Anspruch, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, so stellt dies ein bloßes Internum der Bezirksversammlung dar, das einen so beschlossenen und ordnungsgemäß ausgefertigten Bebauungsplan nicht unwirksam macht. (Leitsatz des Herausgebers)
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